Bildung des Amtes Lindow/Mark
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Lindow/Mark mit Sitz in der Stadt Lindow, bestehend aus den Gemeinden
Herzberg
Klosterheide
Schönberg
Seebeck-Strubensee
Rüthnick
Vielitz
Banzendorf
Keller und der Stadt
Lindow
der Kreise Gransee und Neuruppin.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Neuruppin.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 01.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 24. Juni 1992 | ABl./92, [Nr. 52], S. 950 | |
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