Bildung der Ämter Am Mellensee und Ludwigsfelde Land
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Ludwigsfelde-Land mit Sitz in der amtsfreien Stadt Ludwigsfelde, bestehend aus den Gemeinden
Großbeeren
Osdorf
Löwenbruch
Wietstock
Siethen
Genshagen
Ahrensdorf
Kerzendorf
Gröben
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Zossen.
Amt Am Mellensee mit Sitz in der Gemeinde Sperenberg, bestehend aus den Gemeinden
Gadsdorf
Kummersdorf-Alexanderdorf
Rehagen
Klausdorf
Saalow
Mellensee
Sperenberg
Kummersdorf-Gut
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Zossen.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 1.6.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. Mai 1992 | ABl./92, [Nr. 44], S. 835 | |
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