Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Wittstock-Land

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Wittstock-Land mit Sitz in der amtsfreien Stadt Wittstock, bestehend aus den Gemeinden

Berlinchen
Christdorf
Dossow
Dranse
Fretzdorf
Gadow
Goldbeck
Groß Haßlow
Herzsprung
Königsberg
Niemerlang
Rossow
Schweinrich
Sewekow
Wulfersdorf
Zempow
Zootzen und der Stadt
Freyenstein

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Wittstock. Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GV.BB S. 22) ist das o. g. Amt mit dieser Veröffentlichung wirksam zustande gekommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. April 1992 ABl./92, [Nr. 33], S. 500

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen