Landesregierung Brandenburg

Bildung des Amtes Neustadt (Dosse)

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Neustadt (Dosse)

mit Sitz in der Stadt Neustadt (Dosse),

bestehend aus den Gemeinden

Breddin
Dreetz
Giesenhorst
Hohenofen
Lohm
Plänitz
Roddahn
Sieversdorf
Stüdenitz
Zernitz
Neustadt (Dosse)

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Kyritz.

Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmali-gen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GV.BB S. 22) ist das o. g. Amt mit dieser Veröffentlichung wirksam zustande gekommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. März 1992 ABl./92, [Nr. 22], S. 365

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