Bildung des Amtes Rhinow
Aktuelle Fassung
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be-schlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Rhinow mit Sitz in der Stadt Rhinow, bestehend aus den Gemeinden
Rhinow
Hohennauen
Witzke
Spaatz
Wolsier
Gülpe
Wassersuppe
Strodehne
Großderschau
Stölln
Schönholz
Kleßen
Görne
Parey
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Rathenow. Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmali-gen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) ist das o. g. Amt mit dieser Veröffentlichung wirksam zustande gekommen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 4. März 1992 | ABl./92, [Nr. 19], S. 314 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen