Landesregierung Brandenburg

Bildung der Ämter Blankenfelde/Mahlow und Zossen

Aktuelle Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung folgender Ämter erteilt:

  1. Amt Blankenfelde/Mahlow mit Sitz in Blankenfelde, bestehend aus den Gemeinden

    Blankenfelde
    Mahlow
    Groß Kienitz
    Jühnsdorf
    Diedersdorf
  2. Amt Zossen mit Sitz in der Stadt Zossen, bestehend aus den Gemeinden

    Glienick
    Groß Schulzendorf
    Horstfelde
    Kallinchen
    Lindenbrück
    Nächst Neuendorf
    Nunsdorf
    Schöneiche
    Schönow
    Weinsdorf
    Stadt Zossen

Alle Gemeinden und Ämter liegen im Kreis Zossen. Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GV.BB. S. 22) sind die o. g. Ämter mit dieser Veröffentlichung wirksam zustandegekommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Februar 1992 ABl./92, [Nr. 11], S. 194

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