Landesregierung Brandenburg

Bekanntmachung über die Sitze und Bezirke der Bergämter im Land Brandenburg

Aktuelle Fassung
  1. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg werden auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 5. November 1991 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 25. April 1991 zwei Bergämter mit Sitz in
    • Senftenberg und
    • Rüdersdorf
    gebildet.
  2. Die Verwaltungsbezirke der Bergämter werden aus folgenden Gebieten gebildet:
    • der Verwaltungsbezirk des Bergamtes Senftenberg aus den Kreisen
      Bad LiebenwerdaFinsterwaldeLuckau
      BeeskowForstLuckenwalde
      CalauGubenLübben
      Cottbus-LandHerzbergSenftenberg
      Eisenhüttenstadt/LandJüterbogSpremberg
      Königs-WusterhausenZossen

      und den kreisfreien Städten Cottbus und Eisenhüttenstadt;

      der Verwaltungsbezirk des Bergamtes Rüdersdorf aus den Kreisen

      AngermündeGranseePrenzlau
      Bad FreienwaldeKyritzPritzwalk
      BelzigNauenRathenow
      BernauNeuruppinSeelow
      Brandenburg-LandOranienburgStrausberg
      Eberswalde-FinowPerlebergTemplin
      FürstenwaldePotsdam-LandWittstock

      und den kreisfreien Städten

      Brandenburg/HavelPotsdam
      Frankfurt/OderSchwedt/Oder.
  3. Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie ist gemäß Kabinettbeschluß vom 5. November 1991 ermächtigt, die Verwaltungsbezirke nach Abschluß der Kreisgebietsreform neu zu bestimmen.
  4. Erstreckt sich ein unter Aufsicht der Bergbehörde stehender Betrieb in die Verwaltungsbezirke mehrerer Bergämter, so bestimmt das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie das für den Betrieb zuständige Bergamt
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. November 1991 ABl./91, [Nr. 35], S. 912

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