Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Berlin Brandenburg e. V. als technische Überwachungsorganisation
Aktuelle Fassung
Auf Grund des § 6 der Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung vom 18. Juli 1991 ist der Technische Überwachungsverein Berlin-Brandenburg e. V. als technische Überwachungsorganisation im Sinne des § 24 c Abs. 1 GewO anerkannt worden.
Bei der Anerkennung ist gleichzeitig bestimmt worden, daß der Technische Überwachungsverein Berlin-Brandenburg e. V. und die von ihm angestellten amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Siegel und Stempel zu führen haben:
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 10. September 1991 | ABl./91, [Nr. 28], S. 773 | |
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