Landesregierung Brandenburg

Elfte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz vom 6. März 2025 (GVBl. II Nr. 19) verordnet der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz:

§ 1
Aufhebung Baubeschränkungsgebiet

(1) Das in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chósebuz und dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa gelegene und in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Baubeschränkungsgebiet „Cottbus-Nord“ wird aufgehoben.

(2) Die Karten und Pläne, die Bestandteil der Aufhebung des unter Absatz 1 genannten Baubeschränkungsgebietes sind, werden gemäß § 107 Absatz 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg niedergelegt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 16. Juni 2025

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz

Daniel Keller

Anlagen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Juni 2025 GVBl.II/25, [Nr. 42]

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