Aufhebung der Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über den elektronischen Rechtsverkehr in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren
Aktuelle Fassung
Die Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über den elektronischen Rechtsverkehr in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren vom 6. Oktober 2011 (GVBl. II Nr. 63) wird an dem Tag aufgehoben, an dem die nach Artikel 1 dieser Verordnung erlassene Rechtsvorschrift in Kraft tritt. Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekannt.
Potsdam, den 17. September 2024
Die Landesregierung
des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Dietmar Woidke
Der Minister des Innern und für Kommunales
Michael Stübgen
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. September 2024 | GVBl.II/24, [Nr. 82] | |
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