Landesregierung Brandenburg

Aufhebung der Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über den elektronischen Rechtsverkehr in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren

Aktuelle Fassung

Die Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und über den elektronischen Rechtsverkehr in behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren vom 6. Oktober 2011 (GVBl. II Nr. 63) wird an dem Tag aufgehoben, an dem die nach Artikel 1 dieser Verordnung erlassene Rechtsvorschrift in Kraft tritt. Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekannt.

Potsdam, den 17. September 2024

Die Landesregierung
des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Dr. Dietmar Woidke

Der Minister des Innern und für Kommunales

Michael Stübgen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. September 2024 GVBl.II/24, [Nr. 82]

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