Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung zur Errichtung der Versorgungsämter im Land Brandenburg

Historische Fassung

Aufgrund § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 169) in der Fassung des 4. Anpassungsgesetzes KOV vom 24. Juli 1972 (BGBl. I S. 1284) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Das Land Brandenburg errichtet drei Versorgungsämter. Die Versorgungsämter haben ihren Sitz in Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus.

Das Versorgungsamt Potsdam ist zuständig für die Landkreise Perleberg, Prenzlau, Templin, Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Potsdam, Pritzwalk, Oranienburg, Rathenow, Wittstock, Zossen und für die Städte Brandenburg und Potsdam.

Das Versorgungsamt Frankfurt/Oder ist zuständig für die Landkreise Angermünde, Beeskow, Bernau, Eberswalde, Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Fürstenwalde, Seelow, Strausberg und für die Städte Frankfurt/Oder, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder.

Das Versorgungsamt Cottbus ist zuständig für die Landkreise Bad Liebenwerda, Calau, Cottbus, Finsterwalde, Forst, Guben, Lübben, Luckau, Senftenberg, Spremberg, Herzberg und für die Stadt Cottbus.

§ 2

(1) Im Versorgungsamt Cottbus wird eine Orthopädische Versorgungsstelle eingerichtet.

§ 3

Die Versorgungsämter, die Orthopädische Versorgungsstelle und die versorgungsärztliche Untersuchungsstelle unterstehen dem Landesversorgungsamt.

§ 4

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen ist Oberste Landesbehörde im Sinne des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Zugleich treten alle Errichtungserlasse der Länderbeauftragten und des Amtes des Ministerpräsidenten über die Errichtung von Behörden der Kriegsopferversorgung außer Kraft.

Potsdam, den 25. März 1991

Die Landesregierung Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Manfred Stolpe

Die Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Frauen
Dr. Regine Hildebrandt

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. Januar 1991 GVBl.II/91, [Nr. 4], S. 29
Außer Kraft getreten am 12. September 2006 durch Verordnung vom 11. August 2006 GVBl.II/06, [Nr. 21], S. 349

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