Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung über Zuständigkeiten nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung

Historische Fassung

§ 1

Das Landesamt für Arbeitsschutz ist zuständige Behörde nach § 8 der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und § 6 der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung.

§ 2

Das Landesamt für Arbeitsschutz ist zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, nach § 7 der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung und nach § 7 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. Dezember 2005 GVBl.II/05, [Nr. 33], S. 582, 583
Außer Kraft getreten am 6. Juni 2014 durch Verordnung vom 30. Mai 2014 GVBl.II/14, [Nr. 30]

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