Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der Stichwahlen der Bürgermeister und Oberbürgermeister 1993 (Stichwahlverordnung 1993 - StWahlV)

Historische Fassung

Auf Grund der §§ 64 und 88 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes vom 22. April 1993 verordnet der Minister des Innern:

§ 1
Wahltag; Wahlzeit

Die im Zusammenhang mit den Wahlen der Bürgermeister und Oberbürgermeister am 5. Dezember 1993 nach § 72 Abs. 2 Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes erforderlichen Stichwahlen finden am 19. Dezember 1993 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 7. Oktober 1993

Der Minister des Innern
Alwin Ziel

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 7. Oktober 1993 GVBl.II/93, [Nr. 74], S. 677
Außer Kraft getreten am 8. März 2008 durch Verordnung vom 4. Februar 2008 GVBl.II/08, [Nr. 4], S. 38, 75

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