Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung zur Übertragung der Dienstaufsicht im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit

Historische Fassung

Auf Grund des § 5 des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit vom 21. Juni 1991 (GVBl. S. 186) verordnet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg:

§ 1

Die Dienstaufsicht über die Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts übertragen. Die allgemeine Dienstaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen bleibt hiervon unberührt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 23. Juli 1998

Die Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Frauen
In Vertretung
Clemens Appel

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. Juli 1998 GVBl.II/98, [Nr. 21], S. 514
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2007 durch Verordnung vom 7. Dezember 2006 GVBl.II/06, [Nr. 32], S. 545

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen