Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung über die Erprobung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ (BF17-Erprobungsverordnung)

Historische Fassung

Auf Grund des § 6e Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2412) eingefügt worden ist, verordnet die Landesregierung:

§ 1
Erprobung des „Begleiteten Fahrens ab 17“

Von der Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE nach Maßgabe der nach § 6e Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erteilen, wird zur Erprobung neuer Maßnahmeansätze zur Senkung des Unfallrisikos junger Erwachsener (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre) im Land Brandenburg Gebrauch gemacht.

§ 2
ln-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Potsdam, den 15. Dezember 2005

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck

Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
außer Kraft getreten durch Zeitablauf GVBl.II/05, [Nr. 34], S. 596
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2010 GVBl.II/05, [Nr. 34], S. 596

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