Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Gemeinsame Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (ABl.EG Nr. L 158/56) (Umweltinformationsgebührenordnung - UIGebO)

Historische Fassung

Auf Grund des § 2 Abs. 2 und des § 15 Abs. 4 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 18. Oktober 1991 (GVBl. S. 452) verordnen der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, der Minister des Innern, die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, der Minister der Finanzen, der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie:

§ 1

Für die in der Anlage genannten Amtshandlungen werden Gebühren nach anliegendem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Verordnung ist, erhoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 30. April 1993

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck

Der Minister des Innern
Alwin Ziel

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
Dr. Regine Hildebrandt

Der Minister der Finanzen
Klaus-Dieter Kühbacher

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Edwin Zimmermann

Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Hinrich Enderlein

Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Walter Hirche

TarifstelleGegenstandGebühr (DM)
1.Übermittlung von Umweltinformationen
1.1AErteilung einer Auskunft0 - 100
1.2.Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger0 - 100
1.3.Zuschlag bei Aussonderung von Daten oder Informationen in den Fällen des Artikels 3 Abs. 2 der Richtlinie20 - 200
2.Erteilung von Bescheiden über Widersprüche - wenn und soweit sie zurückgewiesen werden -Bescheide über Widersprüche Dritter20 - 150
2.1 .Bescheide über Widersprüche gegen Kostenentscheidungen20
2.2.§ 15 Abs. 3 GebG Bbg findet Anwendung
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 30. April 1993 GVBl.II/93, [Nr. 62], S. 618
Außer Kraft getreten am 15. Juni 2007 durch Verordnung vom 23. Mai 2007 GVBl.II/07, [Nr. 11], S. 130

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