Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung über die Wahl der Dekane und Prodekane an der Fachhochschule Lausitz

Historische Fassung

Auf Grund des § 5a des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2004 (GVBl. I S. 394) verordnet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf Antrag der Fachhochschule Lausitz, zu dem der Senat angehört worden ist:

§ 1
Wahl der Dekane und Prodekane

Abweichend von § 73 Abs. 1 Satz 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes werden die Dekanin oder der Dekan sowie die Prodekanin oder der Prodekan auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der dem Fachbereich angehörenden Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer gewählt.

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft.

Potsdam, den 9. April 2008

Die Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
Prof. Dr. Johanna Wanka

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 9. April 2008 GVBl.II/08, [Nr. 8], S. 126
Außer Kraft getreten am 20. Dezember 2008 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2008 GVBl.I/08, [Nr. 17], S. 318, 355

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