Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“

Historische Fassung

Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und 2 und § 78 Abs. 1 Satz 5 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBl. I S. 208), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2002 (GVBl. I S. 62), verordnet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung:

§ 1
Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Ruppiner Wald- und Seengebiet“.

§ 2
Schutzgegenstand

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 48 201 Hektar. Es liegt in den Landschaftsräumen „Prignitz und Ruppiner Land“ sowie dem „Nordbrandenburgischen Wald- und Seengebiet“ und umfasst Flächen im Bereich der Ämter Fehrbellin, Gransee und Gemeinden, Lindow (Mark), Neuruppin, Rheinsberg, Temnitz und Wittstock-Land. Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.

(2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführten sieben topografischen Karten im Maßstab 1 : 50 000 dienen der räumlichen Einordnung des Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten 35 topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nr. 3 aufgeführten 251 Flurkarten und in den in Nummer 4 aufgeführten 16 Liegenschaftskarten.

(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 3
Schutzzweck

(1) Schutzzweck ist

  1. die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der Ballungsräume Berlin und Potsdam, insbesondere
    1. durch eine der Landschaft und Naturausstattung ange passte Förderung der Erlebbarkeit des Landschaftsraums, vor allem der Gewässer und ausgedehnten Waldbestände,
    2. durch eine Verbesserung der landschaftlichen Einbindung der Siedlungsbereiche unter Berücksichtigung der historisch gewachsenen dörflichen Strukturen;
  2. die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes eines für das Prignitz- und Ruppiner Land sowie für das Nordbrandenburgische Wald- und Seengebiet repräsentativen und charakteristischen Ausschnittes eines eiszeitlich geprägten Wald- und Seengebietes, insbesondere
    1. der landschaftsprägenden geomorphologischen Strukturen wie Grund- und Endmoränen, Kuppen und Hangkanten, Talsand- und Sanderflächen, Binnendünen, Sölle, Schmelzwasserrinnen und zahlreichen Rinnen- und Staubeckenseen sowie Moorbildungen,
    2. der weiträumigen, wechselhaften Landschaftsstruktur mit vielfältigen Landschaftselementen, wie großflächigen naturnahen Waldgesellschaften, Fließ- und Stillgewässern, Niederungsbereichen mit Bruchwäldern, Röhrichten, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren, Feldgehölzen, Hecken, Solitärbäumen, Äckern, Weiden, Brachen und Trockenrasen,
    3. der historisch entstandenen, weiträumigen Siedlungsstrukturen mit Alleen, Parks, Kopfweiden, Lehmstichen, Feldsteinpflasterstraßen, Feldsteinmauern, Lesesteinhaufen und Obstpflanzungen;
  3. die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
    1. der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes sowie die Erhaltung und Wiederherstellung der Wasserqualität der stehenden und fließenden Gewässer einschließlich der Uferzonen, der Verlandungs- und Überflutungsbereiche und der Regenerationsfähigkeit der Gewässer,
    2. der Funktionsfähigkeit der mineralischen und organischen Böden, wie nährstoffarme Mineralböden, Gleyböden sowie Anmoor- und Niedermoorböden,
    3. der klimatischen Funktion der Wälder und Seen,
    4. der Lebensraumfunktion von Niedermooren, Quellbereichen, Kleingewässern, Bachläufen, Alt- und Totarmen, Schwimmblatt- und Röhrichtzonen, Bruchwäldern, Buchen- und Buchenmischwäldern und Trockenrasen,
    5. der Puffer- und Vernetzungsfunktion zu den Naturschutzgebieten „Wumm-See und Twern-See“, „Ruppiner Schweiz“, „Kunsterspring“, „Buchheide“, „Himmelreich-See“ sowie „Großer Stechlin-, Nehmitz- und Großer Kruckowsee“ und zum Landschaftsschutzgebiet „Fürstenberger Wald- und Seengebiet“;
  4. die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche und nachhaltige Landnutzung.

§ 4
Verbote, Genehmigungsvorbehalte

(1) Vorbehaltlich der nach § 5 zulässigen Handlungen sind in dem Landschaftsschutzgebiet gemäß § 22 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen:

  1. Bodenbestandteile abzubauen;
  2. Niedermoorstandorte umzubrechen oder in anderer Weise zu beeinträchtigen; ausgenommen ist eine den Moortypen (Norm-, Mulm-, Erdniedermoor) angepasste Bewirtschaftung, wobei eine weitere Degradierung des Moorkörpers so weit wie möglich auszuschließen ist;
  3. Quellbereiche, sowie Kleingewässer, Bachläufe, Alt- oder Totarme nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören;
  4. Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche, Feld- oder Ufergehölze, Ufervegetation oder Schwimmblattgesellschaften zu beschädigen oder zu beseitigen;
  5. in Röhrichte einzudringen oder sich diesen wasserseitig dichter als fünf Meter zu nähern;
  6. Trockenrasen, wie zum Beispiel Silbergrasfluren und Grasnelken-Schafschwingelrasen nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören.

(2) Sonstige Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderzulaufen, bedürfen der Genehmigung. Der Genehmigung bedarf insbesondere, wer beabsichtigt,

  1. bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;
  2. die Bodengestalt zu verändern, Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;
  3. Plakate und Werbeanlagen aufzustellen oder anzubringen; ausgenommen zur saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
  4. Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Verkehrseinrichtungen anzulegen, Leitungen zu verlegen oder solche Anlagen wesentlich zu verändern;
  5. außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter Plätze sowie von Hausgärten, Wohnwagen aufzustellen; ausgenommen zur Ernte und saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
  6. Veranstaltungen mit motorbetriebenen Fahrzeugen (inklusive Wasserfahrzeugen) durchzuführen;
  7. Grünland in eine andere Nutzungsart zu überführen;
  8. die Bodenbedeckung auf Acker- und Grünland abzubrennen;
  9. außerhalb des Waldes standortfremde oder landschaftsuntypische Gehölzpflanzungen vorzunehmen;
  10. außerhalb von öffentlich-rechtlich zugelassenen und gekennzeichneten Plätzen sowie Hausgärten, Kleingärten und Ferien- und Wochenendhausgrundstücken offene Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben.

(3) Die Genehmigung nach Absatz 2 ist, unbeschadet anderer Rechtsvorschriften, auf Antrag von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu erteilen, wenn die beabsichtigte Handlung den Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder unerheblich zuwiderläuft. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

§ 5
Zulässige Handlungen

(1) Entgegen § 4 dieser Verordnung bleiben zulässig:

  1. die im Sinne des § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, dass § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 sowie § 4 Abs. 2 Nr. 7 bis 9 gelten;
  2. die im Sinne des § 11 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, dass Höhlenbäume erhalten bleiben;
  3. die im Sinne des § 11 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Flächennutzung sowie die Angelfischerei auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, dass
    1. § 4 Abs. 1 Nr. 5 gilt, wobei für Fischereiberechtigte und Fischereiausübungsberechtigte das Betreten zum Zwecke des Einsetzens, der Kontrolle und des Entfernens von Fanggeräten und zur ökologisch verträglichen Nutzung abgestorbener Teile von Schilf und Rohrbeständen gemäß§ 3 Abs. 1 Satz 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg gestattet bleibt,
    2. Fanggeräte und Fangmittel so einzusetzen oder auszustatten sind, dass ein Einschwimmen und eine Gefährdung des Fischotters weitgehend ausgeschlossen ist;
  4. die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer im Benehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde und mit der Maßgabe, dass
    1. Maßnahmen zeitlich und räumlich derart durchzuführen sind, dass ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand erhalten bleibt oder sich neu entwickeln kann,
    2. bei erforderlichen Wasserbaumaßnahmen möglichst natürliche Baustoffe und ingenieurbiolo-gische Methoden verwendet werden,
    3. keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden;
  5. nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung im Benehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde wasserrechtlich zugelassene Gewässerbenutzungen;
  6. die Anlage und Änderung von Straßen und Wegen im Rahmen von Plangenehmigungen für Bodenordnungs- oder Flurneuordnungsverfahren im Einvernehmen mit der gemäß § 17 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zuständigen Naturschutzbehörde sowie die ordnungsgemäße Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden Anlagen einschließlich der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege im Benehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde;
  7. Handlungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 9 in rechtmäßig bestehenden Baumschulen, Gärten, Friedhöfen, Park- und Gartenanlagen;
  8. die sonstigen bei In-Kraft-Treten dieser Verordnung auf Grund behördlicher Einzelfallentscheidung rechtmäßig ausgeübten Nutzungen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang;
  9. Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung sowie der notwendigen Anpassung der Infrastruktur an umweltgesetzliche Erfordernisse auf räumlich abgegrenzten landwirtschaftlichen Betriebsstandorten, die als solche im Liegenschaftskataster bezeichnet sind. Soweit diese Maßnahmen eine Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Baukörpern, die einer öffentlich rechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, darstellen, ist das Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erforderlich;
  10. Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde angeordnet worden sind;
  11. Maßnahmen zur Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen und Verdachtsflächen sowie Maßnahmen der Altlastensanierung und der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen gemäß Bundes- Bodenschutzgesetz sowie Maßnahmen der Munitionsräumung im Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde;
  12. behördliche sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen, soweit sie auf den Schutzzweck des Gebietes hinweisen oder als hoheitliche Kennzeichnungen, Orts- oder Verkehrshinweise, Wegemarkierungen oder Warntafeln dienen;
  13. Maßnahmen bezüglich des Kernkraftwerkes Rheinsberg zur ordnungsgemäßen Nachbetriebsphase und Stillegung, zur Verwahrung beim Rückbau anfallender radioaktiver Stoffe sowie zur Anlagen- und Umgebungsüberwachung;
  14. die im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmungsgemäße Nutzung des bestehenden Truppenübungsplatzes Wittstock zu Zwecken der Landesverteidigung, einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung, sowie die zur Aufrechterhaltung und Sicherung der militärischen Nutzung auf dieser Fläche erforderlichen Tätigkeiten, Maßnahmen und Einrichtungen;
  15. Maßnahmen, die der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen. Die zuständige untere Naturschutzbehörde ist über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Sie kann nachträglich ergänzende Anordnungen zur Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck treffen.

(2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 5 für das Befahren des Landschaftsschutzgebietes enthaltenen Einschränkungen gelten nicht für Dienstkräfte der Naturschutzbehörden, die zuständigen Naturschutzhelfer und sonstige von den Naturschutzbehörden beauftragte Personen sowie für Dienstkräfte und beauftragte Personen anderer zuständiger Behörden und Einrichtungen, soweit diese in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben handeln. Der Genehmigungsvorbehalt nach § 19 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes bleibt unberührt.

§ 6
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es werden folgende Maßnahmen als Zielvorgabe für die Pflege und Entwicklung des Gebietes festgelegt:

  1. es wird angestrebt, die natürlichen Gebietswasserverhältnisse zu erhalten und wo nötig wieder herzustellen; Verunreinigungen und Eutrophierungen der Gewässer sollen verhindert werden; das Regenerationsvermögen der Gewässer soll durch die Förderung einer standortgemäßen Ufervegetation verbessert werden;
  2. Feuchtwiesen und ihre Auflassungsstadien sollen in ihrer Artenvielfalt durch angepasste, regelmäßige Pflege, insbesondere entsprechende Mahd oder Weideführung und Entbuschung entwickelt werden; auf die Anwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist nach Möglichkeit zu verzichten;
  3. Sand- und kontinentale Trockenrasen sollen durch periodische Pflegemaßnahmen erhalten werden;
  4. naturnahe Wälder sollen erhalten beziehungsweise bei einer von der natürlichen Waldgesellschaft abweichenden Bestockung allmählich durch Umbau entwickelt werden. Bei Pflanzungen sollen Baumarten entsprechend der potenziell natürlichen Vegetation unter Ausschluss florenfremder Sippen (Neophyten, Agriophyten) verwendet werden. Es sollen naturnah strukturierte Waldränder geschaffen werden;
  5. für die Sicherung der naturverträglichen Erholung sollen als geeignete Lenkungsmaßnahme Rad-, Wander- und Reitwege sowie Biwakplätze für Wasserwanderer unter Vermeidung zusätzlicher Versiegelung derart entwickelt werden, dass seltene oder gefährdete Arten und ihre Lebensräume möglichst unbeeinträchtigt bleiben;
  6. Freileitungen sollen aus Gründen des Vogelschutzes vor Anflug gesichert oder auch aus landschaftsästhetischen Gründen durch Erdverlegung ersetzt werden;
  7. an ausgewählten Uferbereichen der Seen soll in Absprache mit den Nutzungsberechtigten eine Reduzierung und Konzentrierung der Steganlagen und Bootsschuppen, insbesondere zum Schutz störungsempfindlicher Arten, erreicht werden;
  8. Alleen, Streuobstwiesen, Hecken und Kopfweidenbestände sollen zur Erhaltung und Schaffung von Biotopverbundsystemen durch Pflege, Nachpflanzung und Neuanlage erhalten und gefördert werden.

§ 7
Befreiungen

Von den Verboten dieser Verordnung kann die zuständige untere Naturschutzbehörde auf Antrag gemäß § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Befreiung gewähren. Dies gilt auch im Falle der Versagung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 2 und 3.

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten des § 4 oder den Maßgaben des § 5 zuwiderhandelt.

(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gemäß § 74 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 51 129,19 Euro (in Worten: einundfünfzigtausendeinhundertneunundzwanzig Euro, neunzehn Cent) geahndet werden.

§ 9
Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen

(1) Der Erlass von Pflegeplänen zur Ausführung der in dieser Verordnung festgelegten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und zur Verwirklichung des Schutzzwecks und die Duldung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten sich nach den §§ 29 und 68 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.

(2) Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weiter gehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt.

(3) Soweit diese Verordnung keine weiter gehenden Vorschriften enthält, bleiben die Regelungen über gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 31 bis 36 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) und über den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten (§§ 39 bis 55 des Bundesnaturschutzgesetzes und §§ 37 bis 43 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) unberührt.

§ 10
Geltendmachen von Rechtsmängeln

Eine Verletzung von Vorschriften des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Verwaltungsgerichtsgesetzes).

§ 11
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

  1. der Beschluss des Bezirkstages Potsdam vom 20. Juli 1966 über die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Neuruppin-Rheinsberg-Fürstenberger Wald- und Seengebiet“ für die Gebietsteile im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und für die Gebietsteile der Gemarkungen Baumgarten, Meseberg und Schönermark im Amt Gransee des Landkreises Oberhavel;
  2. der Beschluss des Bezirkstages Potsdam vom 20. Juli 1966 über die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Sewekow“.

Potsdam, den 10. Dezember 2002

Anlage 1
(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 1 zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Ruppiner Wald- und Seengebiet"

Anlage 1 zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Ruppiner Wald- und Seengebiet"

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2)

1. Topografische Karten Maßstab 1 : 50 000

Titel:Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet
KartenblattUnterzeichnung
L 2740unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 2742unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 2940unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 2942unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 2944unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 3142unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
L 3144unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003

2. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000

Titel:Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“
KartenblattUnterzeichnung
2741 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2741 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2742 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2742 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2743 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2743 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2841 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2842 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2842 NWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2842 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2843 NOunterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV),
am 3. November 2006
2843 NWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2843 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2843 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2844 NWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2844 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2942 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2942 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2942 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2943 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2943 NWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2943 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
2943 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3042 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3042 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3043 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3043 NWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3043 SOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3043 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3044 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3044 NWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3044 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3142 NOunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3143 NWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003
3143 SWunterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 31. Januar 2003

3. Flurkarten

Titel:Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet“
BlattGemarkungFlurMaßstab
1 :
Unterzeichnung
1Sewekow13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
2Sewekow23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
3Sewekow33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
4Sewekow43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
5Sewekow53 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
6Sewekow63 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
7Berlinchen23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
8Berlinchen33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
9Berlinchen43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
10Dranse12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
11Dranse22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
12Dranse32 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
13Dranse42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
14Dranse52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
15Dranse62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
16Dranse72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
17Dranse82 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
18Dranse92 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
19Dranse112 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
20Zempow13 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
21Zempow23 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
22Zempow33 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
23Schweinrich12 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
24Schweinrich24 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
25Schweinrich44 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
26Schweinrich54 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
27Schweinrich63 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
28Schweinrich73 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
29Flecken Zechlin12 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
30Flecken Zechlin25 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
31Flecken Zechlin33 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
32Flecken Zechlin43 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
33Flecken Zechlin53 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
34Flecken Zechlin95 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
35Flecken Zechlin103 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
36Flecken Zechlin113 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
37Flecken Zechlin125 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
38Flecken Zechlin135 000
u.a.
unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
39Flecken Zechlin145 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
40Flecken Zechlin155 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
41Flecken Zechlin165 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
42Flecken Zechlin17, 253 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
43Flecken Zechlin18, 263 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
44Flecken Zechlin193 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
45Flecken Zechlin201 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
46Flecken Zechlin211 500
u.a.
unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
47Flecken Zechlin223 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
48Luhme15 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
49Luhme22 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
50Luhme33 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
51Zechlinerhütte15 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
52Zechlinerhütte25 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
53Zechlinerhütte33 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
54Zechlinerhütte45 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
55Zechlinerhütte5-133 000,
5 000
unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
56Kleinzerlang12 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
57Kleinzerlang22 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
58Kleinzerlang32 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
60Großzerlang2, 35 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
61Rheinsberg12 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
62Rheinsberg25 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
63Rheinsberg33 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
64Rheinsberg45 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
65Rheinsberg53 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
66Rheinsberg65 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
67Rheinsberg73 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
68Rheinsberg83 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
69Rheinsberg93 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
70Rheinsberg105 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
71Rheinsberg111 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
72Rheinsberg121 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
73Rheinsberg131 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
74Rheinsberg143 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
75Rheinsberg153 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
76Rheinsberg163 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
77Rheinsberg173 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
78Rheinsberg183 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
79Rheinsberg193 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
80Rheinsberg203 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
81Rheinsberg213 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
82Rheinsberg223 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
83Rheinsberg235 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
84Rheinsberg245 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
85Rheinsberg25, 265 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
86Kagar13 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
87Kagar21 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
88Kagar33 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
89Kagar45 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
90Kagar55 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
91Kagar63 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
92Kagar7-155 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
93Dorf-Zechlin53 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
94Dorf-Zechlin73 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
95Wallitz12 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
96Wallitz22 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
97Wallitz32 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
98Wallitz42 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
99Wallitz65 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
100Linow14 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
101Linow22 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
102Linow32 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
103Linow42 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
104Linow54 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
105Linow65 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
106Linow7-122 500,
4 000,
5 000
unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
108Linow135 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
109Zühlen13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
110Zühlen23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
111Zühlen33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
112Zühlen43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
113Zühlen53 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
114Braunsberg12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
115Braunsberg22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
116Braunsberg32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
117Braunsberg42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
118Braunsberg52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
119Schwanow13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
120Schwanow23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
121Zechow13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
122Zechow23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
123Zechow33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
124Zechow43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
125Zechow53 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
126Heinrichsdorf12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
127Heinrichsdorf22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
128Heinrichsdorf35 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
129Heinrichsdorf45 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
130Heinrichsdorf55 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
131Heinrichsdorf65 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
132Heinrichsdorf72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
133Dierberg13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
134Dierberg23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
135Dierberg53 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
136Gühlenglienicke15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
137Gühlenglienicke25 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
138Gühlenglienicke32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
139Gühlenglienicke42 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
140Gühlenglienicke85 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
141Gühlenglienicke95 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
142Gühlenglienicke105 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
143Gühlenglienicke113 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
144Gühlenglienicke122 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
145Neuruppin13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
146Neuruppin25 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
147Neuruppin33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
148Neuruppin43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
149Neuruppin55 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
150Neuruppin63 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
151Neuruppin93 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
152Neuruppin123 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
153Neuruppin131 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
154Neuruppin141 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
155Neuruppin153 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
156Neuruppin163 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
157Neuruppin171 250unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
158Neuruppin17 (Beiblatt)1 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
159Neuruppin181 250unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
160Neuruppin193 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
161Neuruppin203 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
163Neuruppin253 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
164Neuruppin262 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
165Neuruppin302 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
166Neuruppin313 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
167Neuruppin323 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
168Neuruppin333 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
169Krangen13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
170Krangen23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
171Krangen33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
172Krangen43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
173Krangen53 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
174Krangen62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
174/AKrangen6 (Beiblatt 1)500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
175Krangen72 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
176Krangen85 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
177Krangen95 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
178Krangen105 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
179Krangen115 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
180Krangen125 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
181Krangen133 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
182Krangen14-202 500,
3 000,
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
183Molchow13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
184Molchow23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
185Molchow32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
186Molchow43 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
187Molchow52 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
188Molchow62 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
189Alt Ruppin13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
190Alt Ruppin22 500,
3 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
191Alt Ruppin32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
192Alt Ruppin42 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
193Alt Ruppin52 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
194Alt Ruppin62 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
195Alt Ruppin71 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
196Alt Ruppin85 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
197Alt Ruppin95 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
198Alt Ruppin103 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
199Alt Ruppin113 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
200Wulkow37 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
201Wuthenow12 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
212Gnewikow25 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
213Lichtenberg14 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
214Karwe15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
215Karwe1 (Beiblatt)1 000,
1 250
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
216Buskow15 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
217Klosterheide13 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
218Klosterheide23 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
219Klosterheide33 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
220Lindow11 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
221Lindow21 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
222Lindow31 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
223Lindow41 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
224Lindow65 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
225Lindow75 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
226Lindow81 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
227Lindow91 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
228Lindow101 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
229Lindow111 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
230Lindow125 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
231Lindow135 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
232Lindow145 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
233Keller22 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
234Keller32 500unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39,
am 10. Dezember 2002
235Strubensee12 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
236Strubensee22 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
237Strubensee32 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
238Seebeck-Strubensee13 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
239Seebeck-Strubensee23 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
240Seebeck-Strubensee33 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
241Vielitz13 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
242Vielitz43 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
243Vielitz53 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
244Schönberg12 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
245Schönberg22 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
246Schönberg32 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
247Schönberg42 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
248Schönberg52 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
249Schönberg62 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
250Schönberg72 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
251Herzberg14 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
252Herzberg24 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
253Baumgarten14 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
254Baumgarten25 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
255Baumgarten35 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
256Meseberg12 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
257Meseberg35 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
258Schönermark52 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
259Wustrau-Altfriesack13 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
260Wustrau-Altfriesack43 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
261Altfriesack11 500unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
262Frankendorf35 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002
263Frankendorf65 000unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 39 des MLUR,
am 10. Dezember 2002

4. Liegenschaftskarten

Titel:Flurkarte/Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald- und Seengebiet"
BlattGemarkungFlurMaßstab
1 :
Unterzeichnung
59 aGroßzerlang1 (Teil 1 von 4)3 000unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV,
am 3. November 2006
59 bGroßzerlang1 (Teil 2 von 4)3 000unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV,
am 3. November 2006
59 cGroßzerlang1 (Teil 3 von 4)3 000unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV,
am 3. November 2006
59 dGroßzerlang1 (Teil 4 von 4)3 000unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV,
am 3. November 2006
162.1Neuruppin242 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
162.2Neuruppin242 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
202Gnewikow11 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
203Gnewikow11 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
204Gnewikow11 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
205Gnewikow11 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
206Gnewikow11 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
207Gnewikow21 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
208Gnewikow21 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
209Gnewikow21 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
210Gnewikow11 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
211Gnewikow11 000unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Nacke und gesiegelt mit dem Siegel des MLUR, Siegelnummer 39, am 10. Dezember 2002
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. Dezember 2002 GVBl.II/03, [Nr. 6], S. 111
§ 2, Anlage geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Mai 2005 GVBl.II/05, [Nr. 14], S. 256
§ 2 geändert, Anlage 2 angefügt durch Verordnung vom 14. November 2006 GVBl.II/06, [Nr. 31], S. 526
§ 2 geändert, Anlage 2 angefügt durch Verordnung vom 14. Januar 2013 GVBl.II/13, [Nr. 5]
§ 4 geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 29. Januar 2014 GVBl.II/14, [Nr. 5]

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