Ursprüngliche Fassung Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
Ursprüngliche Fassung
Auf Grund des § 6 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847) und des § 5 Abs. 4 Satz 2 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1767) verordnet die Landesregierung:
§ 1
Die der Landesregierung durch § 6 Abs. 5 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in Verbindung mit den §§ 3, 8 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 und 3 der InVeKoS-Verordnung und durch § 5 Abs. 3 und 4 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes in Verbindung mit § 4 Abs. 6 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf den für Landwirtschaft zuständigen Minister übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 12. September 2005
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 12. September 2005 | GVBl.II/05, [Nr. 27], S. 477 | |
| § 1 geändert durch Verordnung vom 14. Januar 2010 | GVBl.II/10, [Nr. 4] | |
| Außer Kraft getreten am 21. Januar 2023 durch Verordnung vom 18. Januar 2023 | GVBl.II/23, [Nr. 6] | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen