Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit und der Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“ auf die Einrichtung „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“
Aktuelle Fassung
Auf Grund des § 32 Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3) verordnet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:
§ 1
Zuständigkeitsübertragung
(1) Durch diese Verordnung wird die Zuständigkeit für die Verwaltung des Nationalparks Unteres Odertal im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und für die Wahrnehmung der Befugnisse und Aufgaben der Nationalparkverwaltung Unteres Odertal gemäß Nationalparkgesetz Unteres Odertal auf die Einrichtung des Landes gemäß § 13 des Landesorganisationsgesetzes übertragen.
(2) Die Bezeichnung der in Absatz 1 genannten Einrichtung lautet „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“.
§ 2
Fachaufsicht
Die Einrichtung untersteht der Fachaufsicht des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministeriums des Landes Brandenburg.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 28. April 2014
Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Anita Tack
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 28. April 2014 | GVBl.II/14, [Nr. 25] | |
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