Landesregierung Brandenburg

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit und der Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“ auf die Einrichtung „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 32 Absatz 3 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3) verordnet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:

§ 1
Zuständigkeitsübertragung

(1) Durch diese Verordnung wird die Zuständigkeit für die Verwaltung des Nationalparks Unteres Odertal im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und für die Wahrnehmung der Befugnisse und Aufgaben der Nationalparkverwaltung Unteres Odertal gemäß Nationalparkgesetz Unteres Odertal auf die Einrichtung des Landes gemäß § 13 des Landesorganisationsgesetzes übertragen.

(2) Die Bezeichnung der in Absatz 1 genannten Einrichtung lautet „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“.

§ 2
Fachaufsicht

Die Einrichtung untersteht der Fachaufsicht des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministeriums des Landes Brandenburg.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 28. April 2014

Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Anita Tack

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 28. April 2014 GVBl.II/14, [Nr. 25]

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