Landesregierung Brandenburg

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach § 74 des Personenstandsgesetzes

Aktuelle Fassung

Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 74 Absatz 1 des Personenstandsgesetzes wird auf das für das Personenstandswesen zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 22. August 2013 GVBl.II/13, [Nr. 62], S. 4
geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 27. Oktober 2020 GVBl.II/20, [Nr. 102], S. 5

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