Landesregierung Brandenburg

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Weinrecht

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 54 Abs. 2 des Weingesetzes vom 8. Juli 1994 (BGBl. I S. 1467) verordnet die Landesregierung:

§ 1
Übertragung von Ermächtigungen

Soweit die Landesregierung auf Grund des Weingesetzes oder der auf Grund des Weingesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt ist, wird die Ermächtigung auf das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 22. Januar 1996

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Edwin Zimmermann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 22. Januar 1996 GVBl.II/96, [Nr. 9], S. 74
§ 1 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 GVBl.I/10, [Nr. 28]

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