Landesregierung Brandenburg

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 29 Abs. 10 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vom 9. Oktober 2003 (GVBl. I S. 250) verordnet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz nach Anhörung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz:

§ 1

Die Verordnung über die Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild vom 10. Februar 1998 (GVBl. II S. 222) wird zum 1. April 2009 aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 26. Mai 2008

Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. Mai 2008 GVBl.II/08, [Nr. 17], S. 240

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