Verordnung über die Auflösung der Landesoberbehörde „Landesstelle für Aussiedler“ und der Landeseinrichtung „Ausländeraufnahmeheim“
Aktuelle Fassung
Auf Grund des § 21 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) verordnet die Landesregierung:
§ 1
Die Landesoberbehörde "Landesstelle für Aussiedler" in Peitz wird aufgelöst.
§ 2
Die Landeseinrichtung "Ausländeraufnahmeheim" in Blumberg wird aufgelöst.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
Potsdam, den 10. Dezember 1996
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe
Der Minister des Innern
Alwin Ziel
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 10. Dezember 1996 | GVBl.II/96, [Nr. 41], S. 864 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen