Landesregierung Brandenburg

Verordnung über die Auflösung der Landesoberbehörde „Landesstelle für Aussiedler“ und der Landeseinrichtung „Ausländeraufnahmeheim“

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 21 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Die Landesoberbehörde "Landesstelle für Aussiedler" in Peitz wird aufgelöst.

§ 2

Die Landeseinrichtung "Ausländeraufnahmeheim" in Blumberg wird aufgelöst.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Potsdam, den 10. Dezember 1996

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe

Der Minister des Innern
Alwin Ziel

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. Dezember 1996 GVBl.II/96, [Nr. 41], S. 864

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen