Verordnung über die Auflösung des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen
Aktuelle Fassung
Auf Grund des § 21 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) verordnet die Landesregierung:
§ 1
Die obere Landesbehörde "Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen" wird aufgelöst.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Potsdam, den 27. August 1999
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 27. August 1999 | GVBl.II/99, [Nr. 23], S. 490 | |
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