Landesregierung Brandenburg

Verordnung über die Auflösung des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 21 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Die obere Landesbehörde "Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen" wird aufgelöst.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

Potsdam, den 27. August 1999

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. August 1999 GVBl.II/99, [Nr. 23], S. 490

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