Landesregierung Brandenburg

Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung (GVOGebÜV)

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 9 Abs. 2 Satz 3 der Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung des Artikels 15 des Gesetzes zur Verein-fachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2221) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen eine Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen für die Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung zu erlassen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 12. Juli 1994

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe

Der Minister des Innern
Alwin Ziel

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. Juli 1994 GVBl.II/94, [Nr. 48], S. 630

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen