Verordnung über die Auflösung der Wasserwirtschaftsdirektion Oder/Havel
Aktuelle Fassung
Auf Grund des § 21 des Landesorganisationsgesetzes verordnet die Landesregierung:
§ 1
Die Wasserwirtschaftsdirektion Oder/Havel wird mit Ablauf des 31. März 1992 aufgelöst.
§ 2
Für die Abwicklung ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zuständig.
§ 3
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 28. Januar 1992
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Manfred Stolpe
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Matthias Platzeck
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 28. Januar 1992 | GVBl.II/92, [Nr. 7], S. 57 | |
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