Landesregierung Brandenburg

Verordnung über die Bestimmung der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg

Aktuelle Fassung

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zur Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg (AGIHKG) vom 13. September 1991 (GV.BB. S. 440) verordnet der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie:

§ 1

Rechnungsprüfungsstelle gemäß § 5 Abs. 2 AGIHKG ist die vom Deutschen Industrie- und Handelstag e.V. errichtete Rechnungsprüfungsstelle für die Industrieund Handelskammern in Bielefeld.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 15. Oktober 1991

Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Walter Hirche

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Oktober 1991 GVBl.II/91, [Nr. 31], S. 450

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