Gesetz zum Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB)
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
Dem in Berlin am 18. August 2025 und in Potsdam am 16. September 2025 unterzeichneten Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 18. Dezember 2025
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 18. Dezember 2025 | GVBl.I/25, [Nr. 28], S. 1, Bek. Inkrafttreten GVBl.I/26, [Nr. 16] | |
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