Landesregierung Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB)

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Zustimmung zum Staatsvertrag

Dem in Berlin am 18. August 2025 und in Potsdam am 16. September 2025 unterzeichneten Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 18. Dezember 2025

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Dezember 2025 GVBl.I/25, [Nr. 28], S. 1, Bek. Inkrafttreten GVBl.I/26, [Nr. 16]

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