Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Aktuelle Fassung
§ 1
Zustimmung zum Abkommen
Dem vom Land Brandenburg am 5. September 2023 unterzeichneten Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Einschränkung eines Grundrechts
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 23. November 2023 | GVBl.I/23, [Nr. 23] | |
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