Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg *)

Historische Fassung

Der Landtag Brandenburg gibt sich gemäß Artikel 68 der Verfassung des Landes Brandenburg folgende Geschäftsordnung:

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Konstituierung des Landtages

§ 1 Einberufung nach der Neuwahl

§ 2 Konstituierende Sitzung

Abschnitt 2
Die Mitglieder des Landtages

§ 3 Teilnahme an Sitzungen

§ 4 Ausweis der Mitglieder des Landtages und Angaben für die amtliche Veröffentlichung

§ 5 Plätze der Mitglieder des Landtages im Plenarsaal

§ 6 Akteneinsicht

§ 7 Geheim- und Datenschutz

Abschnitt 3
Fraktionen und Gruppen

§ 8 Fraktionen und Gruppen

§ 9 Reihenfolge der Fraktionen

§ 10 Gremienbesetzung durch die Fraktionen und Gruppen

Abschnitt 4
Die Präsidentin oder der Präsident und das Präsidium

§ 11 Wahl und Zusammensetzung des Präsidiums

§ 12 Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten

§ 13 Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten

§ 14 Einberufung des Präsidiums, Beratungen, Protokolle

§ 15 Aufgaben des Präsidiums

§ 16 Sitzungspräsidium

Abschnitt 5
Sitzungen des Landtages

§ 17 Einberufung

§ 18 Tagesordnung

§ 19 Öffentlichkeit der Sitzungen

§ 20 Sitzungsleitung und Erledigung vor Eintritt in die Tagesordnung

§ 21 Eröffnung der Aussprache

§ 22 Schluss der Aussprache

§ 23 Unterbrechung und vorzeitige Beendigung der Sitzung

§ 24 Neue Sitzung am selben Tag

Abschnitt 6
Redeordnung

§ 25 Rederecht, Wortmeldung und Worterteilung

§ 26 Reihenfolge der Redebeiträge

§ 27 Zur Geschäftsordnung

§ 28 Rededauer

§ 29 Fragen zu einem Redebeitrag, Kurzintervention

§ 30 Zutrittsrecht und Anwesenheitspflicht der Mitglieder der Landesregierung

§ 31 Rederecht der Mitglieder der Landesregierung

§ 32 Zutrittsrecht und Worterteilung an Dritte

Abschnitt 7
Ordnungsbestimmungen

§ 33 Leitung der Sitzung

§ 34 Ordnungsmaßnahmen der Präsidentin oder des Präsidenten gegenüber Mitgliedern des Landtages

§ 35 Gröbliche Verletzung der parlamentarischen Ordnung oder Würde

§ 36 Einspruch gegen Sachruf, Ordnungsruf oder Ausschließung

§ 37 Weitere Ordnungsgewalt der Präsidentin oder des Präsidenten

§ 38 Ordnungsmaßnahmen gegenüber der Zuhörerschaft

§ 39 Unterbrechung und Schließung der Sitzung

Abschnitt 8
Gesetzgebungsverfahren, Behandlung der Beratungsgegenstände

§ 40 Einbringung von Beratungsmaterialien

§ 41 Zurückweisung von Beratungsmaterialien

§ 42 Beratungsbeginn und Beratungsverfahren

§ 43 Dringlichkeitsanträge

§ 44 Erste Lesung

§ 45 Zweite Lesung

§ 46 Dritte Lesung

§ 47 Weitere Lesung

§ 48 Änderungsanträge

§ 49 Rücknahme von Beratungsmaterialien

§ 50 Zustimmungsgesetze zu Staatsverträgen

§ 51 Berichte über akustische Wohnraumüberwachung

§ 52 Vorlagen nach der Landeshaushaltsordnung, dem Haushaltsgesetz und sonstige Vorlagen

§ 53 Berichte der Landesbeauftragten im Sinne des Artikels 74 der Verfassung des Landes Brandenburg

§ 54 Immunitätsangelegenheiten und Genehmigungen zur Zeugenvernehmung nach § 50 Absatz 3 StPO und § 382 Absatz 3 ZPO

§ 55 Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit

§ 55a (außer Kraft getreten)

Abschnitt 9
Große und Kleine Anfragen, Fragestunde und Aktuelle Stunde

§ 56 Einbringung von Großen Anfragen

§ 57 Behandlung von Großen Anfragen

§ 58 Kleine Anfragen

§ 59 Ablehnung der schriftlichen Beantwortung

§ 60 Fragestunde und Aktuelle Stunde

Abschnitt 10
Beschlussfähigkeit und Abstimmungen

§ 61 Beschlussfähigkeit des Landtages

§ 62 Anzweiflung der Beschlussfähigkeit

§ 63 Schließung der Sitzung bei Beschlussunfähigkeit

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 25. Juni 2020 GVBl.I/20, [Nr. 20]
Inhaltsübersicht, §§ 28, 61a geändert; § 77a eingefügt durch Änderung*) vom 18. November 2020 GVBl.I/20, [Nr. 32]
Inhaltsübersicht geändert; § 55a eingefügt durch Zweite Änderung*) vom 15. Dezember 2020 GVBl.I/20, [Nr. 34]
§ 77a geändert durch Dritte Änderung*) vom 23. Juni 2021 GVBl.I/21, [Nr. 24]
§ 77a geändert durch Vierte Änderung*) vom 17. Dezember 2021 GVBl.I/21, [Nr. 43]
Außer Kraft getreten am 17. Oktober 2024 durch Vorläufige Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg vom 5. November 2024 GVBl.I/24, [Nr. 51]

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