Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 21. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Die Rechtsverordnungen nach Artikel 12 und Artikel 18 des Staatsvertrages erlässt das für Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 5. Juni 2019

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Britta Stark

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. Juni 2019 GVBl.I/19, [Nr. 25], S. , Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/20, [Nr. 15]

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