Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 27. Oktober 2005 über die Änderung des Landesplanungsvertrages
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin und Potsdam am 27. Oktober 2005 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Landesplanungsvertrages wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der in § 1 genannte Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 19. Dezember 2005
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 2005 | GVBl.I/05, [Nr. 22], S. 268 | |
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