Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Amtsordnung für das Land Brandenburg (Amtsordnung - AmtsO)

Historische Fassung

§§ 1 bis 10 (außer Kraft getreten)

Vierter Abschnitt
Haushalts- und Wirtschaftsführung, Aufsicht

§ 11
Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ämter

Das Amt und seine Gemeinden führen getrennte Haushalte. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ämter gelten die Vorschriften für die Gemeinden entsprechend.

§ 12
(außer Kraft getreten)

Fünfter Abschnitt
Finanzierung

§ 13
Amtsumlage

(1) Soweit die sonstigen Einnahmen des Amtes den Finanzbedarf nicht decken, ist von den amtsangehörigen Gemeinden eine Umlage zu erheben (Amtsumlage).

(2) Die Amtsumlage ist für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen; für die Festsetzung gelten die Vorschriften über die Umlage der Landkreise entsprechend.

(3) Bedient sich ein Amt nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Verwaltung einer amtsfreien Gemeinde oder einer amtsangehörigen Gemeinde, ist in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Erstattung der Personal- und Sachausgaben zu regeln, die der geschäftsführenden Gemeinde durch die Geschäftsführung entstehen.

§ 14
Mehr- oder Minderbelastung

Erbringt das Amt Leistungen, die ausschließlich oder in besonders großem oder besonders geringem Maße einzelnen amtsangehörigen Gemeinden zustatten kommen, so soll der Amtsausschuß für diese amtsangehörigen Gemeinden eine ausschließliche Belastung oder eine nach dem Umfang näher zu bestimmende Mehr- oder Minderbelastung beschließen. § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.

§§ 15, 16 (außer Kraft getreten)

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Oktober 1993 GVBl.I/93, [Nr. 22], S. 398, 450
§§ 3a, 5 geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1994 GVBl.I/94, S. 230
§§ 1-3, 6 geändert durch Gesetz vom 8. April 1998 GVBl.I/98, S. 62, 63
§§ 3a, 6 geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2000 GVBl.I/00, S. 90, 99
§§ 1, 2, 3, 5 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. März 2001 GVBl.I/01, [Nr. 3], S. 30, 33
Neufassung, Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 GVBl.I/01, [Nr. 14], S. 188
§§ 3, 5 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. März 2003 GVBl.I/03, [Nr. 5], S. 93, 101
§§ 2, 9, 13, 16 geändert, § 10 aufgehoben durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Juni 2003 GVBl.I/03, [Nr. 9], S. 172, 176
§§ 3a, 6 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. April 2006 GVBl.I/06, [Nr. 4], S. 46, 47
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2010 durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286, 329
§§ 1-10, 12, 15, 16 außer Kraft getreten durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286, 329

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