Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 7. Februar 2011 zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg
Aktuelle Fassung
(1) Dem am 7. Februar 2011 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 12. Juli 2011 | GVBl.I/11, [Nr. 18], S. , Bek. Inkrafttreten GVBl.I/11, [Nr. 22] | |
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