Landesregierung Brandenburg

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Steuersatz

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent.

§ 2
Anwendungsbereich

§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2015 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung anzuwenden.

§ 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Potsdam, den 29. November 2010

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. November 2010 GVBl.I/10, [Nr. 40]
§ 1 geändert, § 2 neu gefasst durch Gesetz vom 23. Juni 2015 GVBl.I/15, [Nr. 16]

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