Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Steuersatz
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent.
§ 2
Anwendungsbereich
§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2015 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung anzuwenden.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Potsdam, den 29. November 2010
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 29. November 2010 | GVBl.I/10, [Nr. 40] | |
| § 1 geändert, § 2 neu gefasst durch Gesetz vom 23. Juni 2015 | GVBl.I/15, [Nr. 16] | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen