Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors Berlin-Brandenburg
Aktuelle Fassung
§ 1
Dem am 30. September 2008 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors Berlin-Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 3. Dezember 2008 | GVBl.I/08, [Nr. 16], S. 294 | |
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