Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

Aktuelle Fassung

§ 1

Dem am 13. Dezember 2005 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. April 2006 GVBl.I/06, [Nr. 4], S. 46

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