Landesregierung Brandenburg

Gesetz zur Auflösung der Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam

Aktuelle Fassung

§ 1

Die Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam werden aufgelöst.

§ 2

Die Aufgaben der Liegenschafts- und Bauämter gehen auf den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) über.

§ 3

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten der Liegenschafts- und Bauämter dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zugeordnet.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 2005 GVBl.I/05, [Nr. 22], S. 266

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