Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. April 2000 über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 4. April 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Bundesländern über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 14. November 2000

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. November 2000 GVBl.I/00, [Nr. 12], S. 150

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