Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern
Aktuelle Fassung
Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten des Landesrechnungshofes, die mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der Landkreise und kreisfreien Städte betraut waren, dem Ministerium des Innern zugeordnet.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. Juni 2005 | GVBl.I/05, [Nr. 15], S. 210 | |
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