Landesregierung Brandenburg

Gesetz zum Landesbetrieb Straßenwesen

Aktuelle Fassung

§ 1
Organisationsänderung

Das Autobahnamt und die Straßenbauämter Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Kyritz, Potsdam und Wünsdorf werden aufgelöst und in den Landesbetrieb Straßenwesen überführt.

§ 2
Aufgaben

(1) Die dem Autobahnamt und den Straßenbauämtern übertragenen Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtlichen Verpflichtungen gehen auf den Landesbetrieb Straßenwesen über.

(2) Die bisher vom Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen wahrgenommenen Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtlichen Verpflichtungen im Bereich Straßenwesen gehen mit Ausnahme der Aufgabe der Anhörungsbehörde für die straßenrechtliche Planfeststellung nach Landesstraßenrecht und Bundesfernstraßenrecht auf den Landesbetrieb Straßenwesen über.

§ 3
Personal

Die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Autobahnamtes, der Straßenbauämter und die für den Bereich Straßenwesen tätigen Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen werden dem Landesbetrieb Straßenwesen zugeordnet.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. Mai 2004 GVBl.I/04, [Nr. 10], S. 240, 241

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