Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem am 13. Februar 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 20. April 2004

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. April 2004 GVBl.I/04, [Nr. 7], S. 160

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