Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem am 13. Februar 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 20. April 2004
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 20. April 2004 | GVBl.I/04, [Nr. 7], S. 160 | |
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