Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Mess- und Eichwesen-Staatsvertrag

Aktuelle Fassung

Dem am 11. März 2004 unterzeichneten Mess- und Eichwesen-Staatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Änderung des Landesorganisationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes

Artikel 4
In-Kraft-Treten

(1) Artikel 1 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 2 und 3 treten am Tage des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages in Kraft.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 26. Mai 2004

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. Mai 2004 GVBl.I/04, [Nr. 10], S. 238

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