Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2003 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Potsdam am 12. November 2003 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 24. Mai 2004
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 24. Mai 2004 | GVBl.I/04, [Nr. 9], S. 223 | |
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