Gesetz über die Umwandlung der Landesoberbehörde Landesvermessungsamt Brandenburg in einen Landesbetrieb
Aktuelle Fassung
§ 1
Organisationsform
Das Landesvermessungsamt Brandenburg wird in einen Landesbetrieb umgewandelt und erhält den Namen „Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg“ (LGB).
§ 2
Aufgaben
Die Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtlichen Verpflichtungen des Landesvermessungsamtes Brandenburg gehen zum Zeitpunkt der Umwandlung vollständig auf den Landesbetrieb über.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 6. Dezember 2001 | GVBl.I/01, [Nr. 18], S. 244 | |
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