Landesregierung Brandenburg

Gesetz über die Umwandlung der Landesoberbehörde Landesvermessungsamt Brandenburg in einen Landesbetrieb

Aktuelle Fassung

§ 1
Organisationsform

Das Landesvermessungsamt Brandenburg wird in einen Landesbetrieb umgewandelt und erhält den Namen „Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg“ (LGB).

§ 2
Aufgaben

Die Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtlichen Verpflichtungen des Landesvermessungsamtes Brandenburg gehen zum Zeitpunkt der Umwandlung vollständig auf den Landesbetrieb über.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. Dezember 2001 GVBl.I/01, [Nr. 18], S. 244

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