Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Vertrag vom 8. November 1996 zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Brandenburg an der Havel am 8. November 1996 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen in Brandenburg wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 26 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 10. März 1997

Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

zum Vertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. März 1997 GVBl.I/97, [Nr. 2], S. 4

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