Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Januar 1994 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Potsdam am 13. Januar 1994 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 18. März 1994

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

zum Staatsvertrag

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. März 1994 GVBl.I/94, [Nr. 7], S. 79

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen