Landesregierung Brandenburg

Gesetz zur Bestimmung von Verwaltungssitz und Namen des Landkreises Potsdam-Mittelmark (Potsdam-Mittelmark-Gesetz - PMarkG)

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Der durch § 7 des Kreisneugliederungsgesetzes aus

den Kreisen Belzig, Brandenburg-Land und Potsdam-Land
sowie den Gemeinden des Amtes Treuenbrietzen

gebildete Landkreis führt den Namen "Landkreis Potsdam-Mittelmark".

§ 2

Sitz der Verwaltung des Landkreises ist die Stadt Belzig.

§ 3

Der Kreisname nach § 1 und der Kreissitz nach § 2 werden mit Ablauf des Tages der nächsten landesweiten Kreistagswahl rechtswirksam.

§ 4

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 22. April 1993

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 22. April 1993 GVBl.I/93, [Nr. 8], S. 148

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