Gesetz zur Bestimmung von Verwaltungssitz und Namen des Landkreises Potsdam-Mittelmark (Potsdam-Mittelmark-Gesetz - PMarkG)
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Der durch § 7 des Kreisneugliederungsgesetzes aus
den Kreisen Belzig, Brandenburg-Land und Potsdam-Land
sowie den Gemeinden des Amtes Treuenbrietzen
gebildete Landkreis führt den Namen "Landkreis Potsdam-Mittelmark".
§ 2
Sitz der Verwaltung des Landkreises ist die Stadt Belzig.
§ 3
Der Kreisname nach § 1 und der Kreissitz nach § 2 werden mit Ablauf des Tages der nächsten landesweiten Kreistagswahl rechtswirksam.
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 22. April 1993
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. April 1993 | GVBl.I/93, [Nr. 8], S. 148 | |
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