Fundstellennachweis Brandenburg - Stichwortverzeichnis - Verwaltungsvorschriften
Zurück zur ÜbersichtBundesfernstraßen
- 9120-1 Richtlinien über den Erwerb, die Verwaltung, die Zuführung, die Veräußerung und die Übertragung von Grundstücken der Bundesfernstraßenverwaltung (Liegenschaftsrichtlinien - LiegR) vom 30. März 2021
- 9120-10 Einführung eines Allgemeinen Rundschreibens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Ausgestaltung der Übertragung von landschaftspflegerischen Maßnahmen für Bundesfernstraßen auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Bundesforst vom 7. Januar 2025
- 9120-13 Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (Straßen-Kreuzungsrichtlinien - StraKR) vom 9. Dezember 2019
- 9120-4 Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien 2020) vom 3. September 2024
- 9121-1 Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau (R BKS) vom 12. Juni 2026
- 9121-144 Außerkrafttreten technischer Regelungen für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Kriterien für die Wahl und Bewertung unterschiedlicher Bauweisen für den Oberbau von Bundesfernstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen vom 9. Dezember 2021
- 9121-74 Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenrecht - Bestimmung der Linienführung von Bundesfernstraßen; Hinweise zu § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Fassung 2013 vom 9. März 2015
- 9123-2 Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen, Ausgabe 2023 vom 24. Juli 2023
- - Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Kriterien für die Wahl und Bewertung unterschiedlicher Bauweisen für den Oberbau von Bundesfernstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen; Verlängerung der Geltungsdauer vom 1. September 2015